30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Die Schufa ist die wichtigste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie ist eine Aktiengesellschaft, also ein privatwirtschaftliches Unternehmen und keine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Ihr Zweck ist es, Vertragspartner*innen Auskünfte über die Bonität Dritter zu geben. Vertragspartner*innen sind vor allem Banken, Handelsunternehmen, Telefondienstleistungs- und Inkassounternehmen.

Ihre Informationen zur Bonität Dritter bezieht die Schufa aus unterschiedlichen Quellen. Zum einen Teil aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnis und Amtsgerichte), zum anderen Teil aus Meldungen von Vertragspartner*innen, wobei aber solche Meldungen nur zulässig sind, wenn die*der Betroffene vorher eingewilligt hat (Schufa-Klausel).

In der Schufa werden neben persönlichen Daten wie Namen, Adressen, Geburtsdatum etc. vor allem Daten über Vertragskonten, Kredite und das Zahlungsverhalten gespeichert. Die Schufa arbeitet mit einem Punktesystem. Es gibt 12 verschiedene Kategorien, in denen Punkte vergeben werden. Zahlungsstörungen sind beispielsweise eine Kategorie.  Es können maximal 999 Punkte (Score-Wert) erreicht werden. Ab 709 Punkten haben Sie eine gute Bonität, ab 776 Punkten eine hervorragende Bonität.  Bei offenen Zahlungsstörungen errechnet die Schufa keinen Score!

Wenn man wissen möchte, was die Schufa über einen selbst gespeichert hat, kann man eine Selbstauskunft oder einen Online-Zugang beantragen. Diese sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Man hat jedoch  Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft („SCHUFA-Datenkopie“) nach Art. 15 DS-GVO. Das Formular dafür findet man auf der Homepage der Schufa.

Da Behörden, private Vermieter*innen, Stromanbietende etc. in der Regel keine Vertragspartner*innen der Schufa sind, werden solche Schulden auch nicht an die Schufa gemeldet. So kann man beispielsweise Mietschulden, Schulden beim Finanzamt oder Stromschulden nicht aus der Schufa erkennen.

Löschung von Daten:

Wurde wegen einer Zahlungsstörung ein Abwicklungskonto gemeldet und die Forderung wurde durch einen Vergleich ausgeglichen oder vollständig bezahlt, so wird sie zuerst nur als erledigt gekennzeichnet und bleibt noch 3 Jahre in der Schufa gespeichert. Eine vorzeitige Löschung einer erledigten Zahlungsstörung nach 18 Monaten gibt es nur, wenn die Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen erledigt wurde und es keine weiteren Zahlungsstörungen gibt.

Eine Meldung zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommt man aus der Schufa, indem man nach Erledigung der entsprechenden Forderung die Löschung der Vermögensauskunft beim Schuldnerverzeichnis beantragt.

Vorsicht:

Bei vielen im Internet angebotenen schufafreien Kreditkarten handelt es sich nur um teure Prepaidkarten! Schufafreie Kredite sind wegen des hohen Risikos für die Banken sehr teuer. Außerdem verstecken sich hinter diesen Angeboten häufig nur sogenannte Kreditvermittler*innen, die eine hohe Beratungsgebühr verlangen, aber keinen Kredit vermitteln.