Die LAG Schuldnerberatung Hamburg befürchtet, dass die Ergänzungsaufforderung bzw. die Rücknahmefiktion nach §305 Abs. 3 InsO nach der Insolvenzrechtsreform verstärkt zur Anwendung kommen könnte.
Die LAG Schuldnerberatung Hamburg befürchtet, dass die Ergänzungsaufforderung bzw. die Rücknahmefiktion nach §305 Abs. 3 InsO nach der Insolvenzrechtsreform verstärkt zur Anwendung kommen könnte.