Das AG Hamburg stellt klar: Die beiden Varianten im § 67c Abs. 1 GenG (Genossenschaftsanteile in Höhe von 2.000 € oder 4 Anteilen) gelten alternativ und nicht kumulativ.
Das AG Hamburg stellt klar: Die beiden Varianten im § 67c Abs. 1 GenG (Genossenschaftsanteile in Höhe von 2.000 € oder 4 Anteilen) gelten alternativ und nicht kumulativ.