Angesichts steigender Wohnkosten und rückläufiger BAföG-Förderungen werden ab August 2019 die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge beim BAföG in drei Stufen angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Studierende werden erhöht und die Rückzahlungskonditionen für Studierende während der Rückzahlungsphase „sozial gerechter“ (Gesetzesbegründung) ausgestaltet. Erstmals wird im Gesetz ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld…