Der Bundestag hat am 16.5.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen zum Regierungsentwurf beschlossen. Der Bundesrat hat am 7.6.2013 beschlossen, auf Einwendungen zu verzichten. Zusammenfassung der Änderungen von Wolfgang Schrankenmüller, ZSB Stuttgart
Das pfändungsfreie Arbeitseinkommen des Schuldners auf einem normalen Girokonto (und neben der Existenz eines P-Kontos) kann im eröffneten Insolvenzverfahren gemäß § 765a ZPO freigegeben werden.
Die Fallpauschalen des Landes sind für unsere Schuldnerberatung entweder sehr wichtig oder nicht relevant.
Seit 2011 bietet die Schuldnerberatung des Kreisdiakonieverbandes Ostalbkreis eine Gruppenberatung "InsO-Kurs" zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs und anschließeßendem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Ein Kurs mit bis zu sechs Schuldnern/Innen wird von einer hauptamtlichen Schuldnerberaterin und bis zwei Ehrenamtlichen begleitet. Ein Kurs dauert ca. vier Monate und sieht fünf feste Termine á 2 Stunden vor.
Christine Schulta vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisvergand Nürtingen, stellt in ihrem Beitrag fest, dass man im europäischen Ausland in den dortigen Insolvenzverfahren eine eventuell kürzere Verfahrenslaufzeit mit immens hohen Kosten für Anwalt, Gericht und Wohnung und mit einer Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens bezahlen muss.
In einer losen Folge informieren wir seit 2007 wie ausgewählte Beispiele des europäischen Privatkonkursrechtes unter anderem auch den Umgang mit masselosen Schuldnern regeln.
Aus dem Kuriositätenschrank der InsO: Beschluss des LG Hof.
Wir veröffentlichen eine Leser-Email, weil sie die Sichtweise einer unmittelbar betroffenen Mithaftenden schildert und zu kontroversen Reaktionen herausfordert; ferner als Anregung zur Auseinandersetzung mit den Sichtweisen der Bevölkerung.