Der Bundestag hat am 16.5.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen zum Regierungsentwurf beschlossen. Der Bundesrat hat am 7.6.2013 beschlossen, auf Einwendungen zu verzichten. Zusammenfassung der Änderungen von Wolfgang Schrankenmüller, ZSB Stuttgart

Seit 2011 bietet die Schuldnerberatung des Kreisdiakonieverbandes Ostalbkreis eine Gruppenberatung "InsO-Kurs" zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs und anschließeßendem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Ein Kurs mit bis zu sechs Schuldnern/Innen wird von einer hauptamtlichen Schuldnerberaterin und bis zwei Ehrenamtlichen begleitet. Ein Kurs dauert ca. vier Monate und sieht fünf feste Termine á 2 Stunden vor.