Auch eine nach §§ 88 und 89 InsO unwirksame oder unzulässige Vollstreckung führt zu einer öffentlich-rechtlichen Verstrickung. Die Wirkungen der Verstrickung durch die Pfändung eines schuldnerischen Kontos dauern im Insolvenzverfahren fort, bis sie auf einem dafür vorgesehenen Weg beseitigt worden sind. Das kontoführende Institut kann als Drittschuldner das…
Leitsatz: Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei. BGH, Beschluss vom 16.03.17 - IX ZB 45/15 Der BGH hebt in seiner Begründung den sozialpolitischen Zweck des…
Das AG Münster hat im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens entschieden, dass bei der Gewährung von Pfändungsschutz im Rahmen des § 850i ZPO dem arbeitslosen und für die Zukunft voraussichtlich von teilweiser oder voller Erwerbsminderung betroffenen Schuldner das Guthaben aus der Abfindungszahlung vollumfänglich pfandfrei zu belassen, wenn absehbar ist, dass…
Persönliche Gründe für einen Billigkeitserlass sind der Dienstanweisung nicht zu entnehmen. Es wird zwar einleitend davon gesprochen, dass diese Gründe neben den sachlichen Gründen zu prüfen seien. Im Text finden sich dann nichts, was für die Möglichkeit eines Billigkeitserlasses aus persönlichen Gründen spricht. Im Gegenteil: Wer gegen die…
Die Möglichkeit, eine Forderung zu erlassen, ist im Bereich des Steuerrechts in der Abgabenordnung geregelt. Da das Kindergeld im Rahmen des Steuerrechts gewährt und geregelt wird, unterliegt es auch der Abgabenordnung. § 227 AO enthält nur einen Satz: „Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum…
Das Kindergeld bereitet im SGB II oftmals Probleme. Häufig wird Kindergeld zurückgefordert, weil sich nachträglich herausstellt, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Rückforderung ist aber für das Jobcenter unbeachtlich. Die Familienkasse kann sich mit einem Erstattungsanspruch auch nicht an das Jobcenter wenden. § 103 SGB X ist…
Gegen die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 ist Beschwerde ohne Frist möglich.
RA Kai Henning, Dortmund *) Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig. LG Düsseldorf Beschl. vom 20.6.16 -25 T 334/16-K 242/14- Anmerkung Die Frage, wann eine persönliche Beratung i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr.…
An das Erfordernis der "persönlichen Beratung" nach 305 InsO sind hohe Anforderungen zu stellen, so die einhellige aktuelle Rechtsprechung, ansonsten droht die Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen Unzulässigkeit.
Private Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht Teil der Insolvenzmasse.
RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt. Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt…
RA Kai Henning, Dortmund *) Steuerfreie Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbar gem. § 850a Nr. 3 ZPO. BGH Beschl. vom 29.6.16 -VII ZB 4/15 Anmerkung Mit dieser Entscheidung findet die Auseinandersetzung über die Frage der Pfändbarkeit von steuerfreien Nachtarbeitszuschlägen zunächst einmal ihr Ende. Insbesondere überschuldete Polizeibeamte haben sich seit etwa…
In einem Themenblock wurde kürzlich im Praktikerforum von Frank Porrmann, Rainer Kanzler und Rainer Groß aus der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) aufgezeigt, wann Ratenzahlungen sinnvoll sind und wann nicht. Zudem zeigten sie auf, wie sinnvolle Alternativen aussehen können.
Die Beratungsstelle DILAB e. V. unterbreitet seit Jahren außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne mit einem einheitlichen Formular. Seit Beginn des Jahres 2014 werden die von der Stephan-Kommission erarbeiteten Standards in der Beratungsstelle eingesetzt. Vorstellung eines Pilotprojekts.
RA Kai Henning, Dortmund *) Zur Unterscheidung von Insolvenzforderungen, Masseverbindlichkeiten und Neugläubigerforderungen bei Forderungen aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag. OLG Hamm Urt. vom 15.7.15 -20 U 234/14- Anmerkung Einige größere Anwaltsbüros machen aktuell Forderungen aus privaten Krankenversicherungsverträgen gegen Schuldner geltend, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Hierbei werden auch…
RA Kai Henning, Dortmund *) Der Schuldner hat für die Nutzung der ihm gehörenden Wohnung eine Entschädigung an den Insolvenzverwalter zu zahlen, wenn dieser die Wohnung nicht aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Die Pflicht zur Zahlung dieser Nutzungsentschädigung ist aber keine Mitwirkungspflicht i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 5…
RA Kai Henning, Dortmund *) Liegen keine oder nur bestrittene Forderungen im Insolvenzverfahren einer natürlichen Person vor, kann die Restschuldbefreiung auch dann gem. § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO n.F. vorzeitig erteilt werden, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden. AG Aurich Beschl. vom 20.11.15 -9 IK…
Wenn der Ehepartner stirbt, muss man oft sehr schnell über finanzielle Dinge von erheblichem Umfang entscheiden. Was muss beantragt werden, was steht mir zu und was kann eigentlich gepfändet werden? Schwierig wird es besonders dann, wenn Schulden da sind oder ein Insolvenzverfahren läuft.
Der Schuldner kann den Schuldgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam anerkennen.
Die tatsächlich durchgeführte persönliche Beratung ist Voraussetzung für eine gültige Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO - dies stellen zwei amtsgerichtliche Entscheidungen fest. RA Henning setzt sich durchaus kritisch mit dieser Rechtsansicht auseinander und mahnt, dass "bei den Bemühungen um eine seriöse Beratung nicht zu Lasten der Schuldner über das Ziel hinaus geschossen werden" solle.
Das AG Hamburg stellt klar: Die beiden Varianten im § 67c Abs. 1 GenG (Genossenschaftsanteile in Höhe von 2.000 € oder 4 Anteilen) gelten alternativ und nicht kumulativ.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz ist heute an die Länder sowie die betroffenen Fachkreise und Verbände mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt worden.
Immer häufiger finden auch ältere Menschen den Weg in die Schuldnerberatung. Um die richtige Lösung und den richtigen Weg in der Schuldnerberatung für jeden einzelnen Klienten zu finden, braucht es auch Grundkenntnisse im Erbrecht.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen (LAG-SB-Hessen) hat Informationsblätter zu verschiedenen wichtigen Überschuldungsthemen in insgesamt acht Sprachen als kostenlose Downloads auf der Internetseite der LAG SB-Hessen zur Verfügung gestellt.
Der BAKinso (Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V., www.bak-inso.de) hat sich auf seiner diesjährigen Jahrestagung am 21.11.14 mit dem neu gefassten § 305 Abs. 1 Nr.1 InsO beschäftigt und zur Erfordernis der "persönlichen Beratung" eine Entschließung einstimmig angenommen.
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat eine Information für die Praxis zum Thema "Vertretung im Insolvenzverfahren durch geeignete Stellen gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor dem Insolvenzgericht" herausgegeben.
Der Unterhaltsberechtigte trägt bei Insolvenz des Unterhaltsschuldners die Darlegungslast für sämtliche Voraussetzungen eines Anspruchs aus §§ 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 170 StGB. Er genügt dieser Darlegungslast nicht, wenn er lediglich auf die Titulierung des Unterhaltsanspruchs oder darauf verweist, dass dieser Unterhaltsanspruch zur Insolvenztabelle festgestellt ist. Vielmehr muss er sämtliche Voraussetzungen seines Unterhaltsanspruchs darlegen und gegebenenfalls beweisen. Auch zu behaupteten nicht ausreichenden Bemühungen um einen Arbeitsplatz muss der Unterhaltsberechtigte substantiiert vortragen - OLG Hamm Beschluss vom 13.3.14 –6 UF 150/13.
Im zusammenhang mit dem Informationspapier von Diakonie Deutschland nehmen die Referenten für Schuldnerberatung der Diakonischen Werke Württemberg und Baden wertend Stellung und empfehlen derzeit ausdrücklich keine Übernahme von Vertretung im gerichtlichen Verfahren durch die Schuldnerberatung.
Ab dem 1. Juli 2014 ermöglicht das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15. Juli 2013 (BGBl I S. 2379) es den Mitarbeitenden einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, Schuldner auch im Verfahren vor dem Insolvenzgericht zu vertreten.
Die Schuldnerberatung kann ab Juli 2014 den Überschuldeten vor Gericht vertreten; für eine Entscheidung, ob die SB dies tun sollte, können diverse Fragestellungen relevant sein.
Diese Besonderheiten in der Insolvenz der Selbständigen herauszuarbeiten und einen kleinen Leitfaden für die Beratung zu bieten, ist das Anliegen dieses Beitrages.