Kostenbeteiligung durch Ratsuchende - Stellungnahme und Bewertung durch das Diakonische Werk Hessen und Nassau. Das Diakonische Werk in Hessen und Nassau hat mit Datum vom 1.10.04 in einem Vorstandbeschluss entschieden, seinen angeschlossenen Einrichtungen grundsätzlich davon abzuraten, Gebühren jeglicher Art von Ratsuchenden zu erheben.
Wir erleben und gestalten ihn tagtäglich in der schuldnerberaterischen (1) Praxis: Den Beratungsanfang, das Erstgespräch; Start, Ausgangspunkt eines neuen Beratungsprozesses, einer neuen Beziehung. Ein Klient, eine Klientin kommt in die Beratungsstelle, ist überschuldet und wir nehmen die Beratung auf.
