Bernd Krüger vom Diakonischen Werk Württemberg fordert, auch zur Entlastung der Sozialhaushalte, in seinem Beitrag eine Finanzierung der Leistungen der Schuldnerberatung im vorgerichtlichen und gerichtlichen Insolvenzverfahren im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung oder einer neuen Regelung (Gesetz oder Verordnung).
„Ein seltsames Paar“, das war der Titel einer der amüsantesten Komödien der Filmgeschichte aus dem Jahr 1968 mit Jack Lemmon und Walter Matthau in den Hauptrollen. Der eine spielt einen überpeniblen Hypochonder, Felix, der andere dessen Freund Oscar, Sportreporter, Chaot und notorischer Frauenheld. Oscar nimmt seinen in Not geratenen Freund Felix, der von seiner Frau aus der ehelichen Wohnung geworfen wurde, bei sich zu Hause auf. Das Unheil nimmt seinen Lauf.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013 – auch als Anti-Abzocke-Gesetz bekannt – wurde am 08.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013, 3714 ff.) und ist in weiten Teilen am 09.10.2013 in Kraft getreten.
Die Mitgliedsverbände in der AG SBV haben den “Leitfaden für verantwortliche Dispokreditvergabe und Umgang mit Dispokrediten bei dauerhafter Inanspruchnahme” der AG SBV einstimmig verabschiedet und zur Weitergabe freigegeben.
Soziale Dienste bieten aus unterschiedlichen Gründen Geldverwaltungskonten (Taschengeldkonten, Klientenkonten) für die von ihnen betreuten Hilfesuchenden an. Nachfolgend werden Empfehlungen für die Führung dieser Konten aus Sicht der Schuldnerberatung ausgesprochen. Auslöser für diese Empfehlungen ist der ab 01.07.2010 geänderte Schutz für Guthaben auf Konten (§ 850 k ZPO). Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie und ob das Guthaben auf solchen Konten vor einer etwaigen Pfändung geschützt werden kann.
Der Artikel von Martin Langenbahn beschäftigt sich mit den psychischen und physischen Auswirkungen der Überschuldung und entwickelt Beratungsstrategien, um diesem Phänomen zu begegnen.
Nach der Beratungsaufnahme von Ratsuchenden in die soziale Schuldnerberatung und dem ersten persönlichen Kontakt, gegebenenfalls einem längeren Erstgespräch, ist in den Fällen, in denen eine gründliche Haushaltsanalyse durchzuführen ist, meist auch schon eine Existenzsicherung notwendig gewesen. Es sind in der Regel die Fälle, in denen wir als Überschuldungsursache "unwirtschaftliche Haushaltsführung" oder "Missverhältnis Kredit-Einkommen" feststellen.
Seit 2011 bietet die Schuldnerberatung des Kreisdiakonieverbandes Ostalbkreis eine Gruppenberatung "InsO-Kurs" zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs und anschließeßendem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Ein Kurs mit bis zu sechs Schuldnern/Innen wird von einer hauptamtlichen Schuldnerberaterin und bis zwei Ehrenamtlichen begleitet. Ein Kurs dauert ca. vier Monate und sieht fünf feste Termine á 2 Stunden vor.
Die BAG-SB bietet seit Januar 2009 unter der Adresse www.meine-schuldnerberatung.de eine kostenfreie Plattform für die persönliche Onlineberatung als Zugangsberatung zur Schuldnerberatung an. Das Angebot wird jährlich von ca. 1.500 - 2.000 Ratsuchenden in Anspruch genommen, ca. 100 Beratungsstellen, die ausschließlich kostenfreie Beratung anbieten, sind beteiligt.
Nach erfolgreichem Abschluss des einjährigen Fortbildungsseminars "Systemische Handlungsmodelle in der Schuldnerberatung" stellt Frank Schneemilch seine Abschlussarbeit vor. Er war bereits seit einigen Jahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig und hatte den Wunsch, neue Sichtweisen auf den Beratungsvorgang und die Interaktion zwischen Berater und Klient kennen zu lernen. Der systemische Beratungsansatz war ihm völlig neu und erschien ihm am Anfang der Ausbildung allzu "exotisch".
In einem von ihm "Kompendium" (= kurzer Abriss) genannten Aufsatz geht Nicolas Mantseris der Frage nach, wie und bis zu welcher Tiefe ein Berater die tatsächlichen Ursachen/Auslöser für eine Überschuldung erkennen kann und muss. Hintergrund für seine Untersuchungen sind die aus seiner Sicht mangelhaften Statistiken und die noch fragwürdigeren Interpretationen der darin enthaltenen Daten. "Da die Ursachen derzeit bundesweit statistisch ausgewertet und veröffentlicht werden, gestalten die beteiligten Schuldnerberater mit jeder individuellen Zuordnung das gesellschaftliche Bild von Überschuldung mit." (S.5) Dabei bezieht er sich z.B. auf die politischen Diskussionen über "Niedrigeinkommen", Sozialleistungsniveau und die Regelsätze.
Seit Mai 2007 bietet die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart an einem Nachmittag in der Woche eine direkte Beratung im Jobcenter für überschuldete junge Erwachsene (U 25) an. Der Zugang erfolgt über die jeweiligen Fallmanager, zwei Kolleginnen der ZSB führen im wöchentlichen Wechsel diese Beratung durch. Die Klienten bekommen für diese Nachmittage feste Termine mitgeteilt.
Der Vortrag von Dr. Buschkamp geht auf einen im April 2007 im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins erschienenen Artikel zum Strukturwandel der Schuldnerberatung zurück.
Mit dem Ziel, junge Menschen zu erreichen, hat die Caritas Ende Januar in Neubrandenburg das Portal www.schulden-freiheit.info gestartet.
Beitrag von Thomas Hoffmann vom Referat Ehrenamt, Diakonisches Werk Württemberg
Das Papier einer Arbeitsgruppe des Fachausschusses Schuldnerberatung des DW-EKD ist nun als offizielles Papier des DW-EKD veröffentlicht worden.
Ausgehend von gelungenen Praxisbeispielen begründet eine als Diakonie-Texte veröffentlichten Handreichung, warum die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen auch für diakonische Schuldnerberatungsstellen sinnvoll ist.
Nicolas Mantseris beschäftigt sich in seinem Aufsatz ausführlich mit der Frage, welche grundlegenden Fähigkeiten vorhanden sein müssen, um mit Geld umgehen zu können bzw. Haushaltspläne entwickeln und einhalten zu können.
Schuldnerberatung ist, wie mittlerweile alle Bereiche der sozialen Arbeit, verstärkt aufgefordert mit knapper werdenden Ressourcen eine hohe Wirksamkeit der Beratungsarbeit zu erreichen.
Kostenbeteiligung durch Ratsuchende - Stellungnahme und Bewertung durch das Diakonische Werk Hessen und Nassau. Das Diakonische Werk in Hessen und Nassau hat mit Datum vom 1.10.04 in einem Vorstandbeschluss entschieden, seinen angeschlossenen Einrichtungen grundsätzlich davon abzuraten, Gebühren jeglicher Art von Ratsuchenden zu erheben.
Wir erleben und gestalten ihn tagtäglich in der schuldnerberaterischen (1) Praxis: Den Beratungsanfang, das Erstgespräch; Start, Ausgangspunkt eines neuen Beratungsprozesses, einer neuen Beziehung. Ein Klient, eine Klientin kommt in die Beratungsstelle, ist überschuldet und wir nehmen die Beratung auf.