RA Kai Henning, Dortmund *) Ein Inkassodienstleister ist gem. § 174 Abs. 1 S. 3 InsO berechtigt, einen Gläubiger im Verfahren über die Versagung der Restschuldbefreiung zu vertreten. AG Coburg Beschl. vom 5.2.16 -IK 242/14- Ein Inkassounternehmen ist nicht zur Stellung eines Restschuldbefreiungsversagungsantrag befugt. AG Göttingen Beschl. 15.7.16…
Vor 25 Jahren erschien die erste Ausgabe des Infodienst Schuldnerberatung. Es waren 27 bedruckte Seiten Umweltpapier, gebunden in blauen Deck- und Rückenblättern. Sie behandelten das methodische Vorgehen in der Schuldnerberatung, die Sozialhilfebedürftigkeit bei Pfändungen und die BGH Rechtsprechung zur Mithaftung der Ehefrau bei Pfändungen.
Dokumentation des Fachtages anläßlich des 25. Jubläums des Infodienstes am 21.09.2016 in Stuttgart.
In einem Themenblock des Praktikerforums, dass kürzlich stattgefunden hat, wurde von Frank Porrmann, Rainer Kanzler und Rainer Groß der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart auf die Wichtigkeit der Existenzsicherung bei Schulden eingegangen und auf die möglichen Regulierungen von Geldbußen, Geldstrafen und Schulden bei Verwandten und Bekannten.
eim 3. Berliner Fachtag kamen Politiker, Mediziner und Schuldnerberater zusammen, um die Zusammenhänge zwischen Schulden und Krankheit zu erörtern und nach Lösungen oder zumindest Lösungsansätzen zu suchen.
Kurze Informationen und Hinweise zum Basiskonto.
Die Beratungsstelle DILAB e. V. unterbreitet seit Jahren außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne mit einem einheitlichen Formular. Seit Beginn des Jahres 2014 werden die von der Stephan-Kommission erarbeiteten Standards in der Beratungsstelle eingesetzt. Vorstellung eines Pilotprojekts.
Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen gibt es ab dem 19.06.2016 endlich einen gesetzliches Recht auf ein Girokonto, da an diesem Tag das Zahlungskontengesetz in Kraft tritt.
Die Schuldnerberatung in der Erzdiözese Freiburg wollte von ihren Ratsuchenden erfahren, wie diese das Angebot bewerten und hat dazu 2014 eine Fragebogenaktion durchgeführt. An der Umfrage beteiligten sich 15 Beratungsstellen, die knapp 1100 Fragebogen an Ihre Klient(inn)en verteilt haben. Die Rücklaufquote lag bei 36,81% (360 Fragebögen).
Vorschläge der EU-Kommission zur Verbesserung der Restschuldbefreiungsverfahren der Mitgliedsstaaten
Der Sprung zur dreijährigen Höchstfrist ohne Mindestbefriedigungsquote scheint vor dem Hintergrund der Forderungen aus Brüssel möglich.
Die Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschehen" beschäftigt sich ausführlich mit Aspekten staatlicher und privater Ver- und Überschuldung.
Aus Sicht des AK Geschäfte mit der Armut ist der von AG SBV zu Recht auf Schuldnerberatung/Finanzierung von Schuldnerberatung vertretene Standpunkt nicht geeignet, die Position der Schuldner (und der Träger der Beratungsstellen) zu stärken.
Die AG SBV greift den Aufruf des Statistischen Bundesamts auf, in der um die möglichst große Teilnahme der Schuldnerberatungsstellen an der Bundesstatistik gebeten wird. Sozialpolitische Lobbyarbeit und sozialarbeiterische Konzeptionierungen müssten auf der Basis verlässlicher qualitativer und quantitativer empirischer Daten geschehen. Ein empirisches Instrument für die fachpolitische Argumentation des…
Die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto wurde bei einer Anhörung des Finanzauschusses allgemein begrüßt. Die Kreditwirtschaft fordert jedoch mehr Zeit für die Umsetzung und schlug zahlreiche Detailänderungen vor.
In einem Positionspapier schlägt die AG SBV eine Änderung des SGB XII vor, um auch Personen, die nicht leistungsberechtigt nach SGB II oder XII sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung zu ermöglichen.
Projektbeschreibung Luitgard Schmieder, Diakonisches Werk Schwarzwald-Baar-Kreis 2012 bestand beim Diakonischen Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis die Absicht, das bestehende Schuldnerberatungsangebot auszubauen, da die Anfragen mit der bestehenden Beratungskapazität schon seit Jahren nicht mehr zu bewältigen waren. Hierfür war geplant, beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis einen Finanzierungsantrag für eine zusätzliche Vollzeitstelle zu stellen.…
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen die am 23.07.2014 im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) der Europäischen Union angenommene Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen.
Die Diakonie hat sich in unterschiedlichen Texten und Hinweisen mit rechtlichen Fragen befasst, die für die Schuldnerberatung relevant sind. Das nunmehr vorliegende Papier ergänzt die bisherigen Veröffentlichungen um Ausführungen zu rechtlichen Handlungsbefugnissen, die für die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen relevant sind.
Der Verfasser seit genau 10 Jahren ehrenamtlich in der Schuldnerberatung aktiv tätig und hat sich ein paar Gedanken über diese Zeit gemacht.
Bernd Krüger vom Diakonischen Werk Württemberg fordert, auch zur Entlastung der Sozialhaushalte, in seinem Beitrag eine Finanzierung der Leistungen der Schuldnerberatung im vorgerichtlichen und gerichtlichen Insolvenzverfahren im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung oder einer neuen Regelung (Gesetz oder Verordnung).
„Ein seltsames Paar“, das war der Titel einer der amüsantesten Komödien der Filmgeschichte aus dem Jahr 1968 mit Jack Lemmon und Walter Matthau in den Hauptrollen. Der eine spielt einen überpeniblen Hypochonder, Felix, der andere dessen Freund Oscar, Sportreporter, Chaot und notorischer Frauenheld. Oscar nimmt seinen in Not geratenen Freund Felix, der von seiner Frau aus der ehelichen Wohnung geworfen wurde, bei sich zu Hause auf. Das Unheil nimmt seinen Lauf.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013 – auch als Anti-Abzocke-Gesetz bekannt – wurde am 08.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013, 3714 ff.) und ist in weiten Teilen am 09.10.2013 in Kraft getreten.
Die Mitgliedsverbände in der AG SBV haben den “Leitfaden für verantwortliche Dispokreditvergabe und Umgang mit Dispokrediten bei dauerhafter Inanspruchnahme” der AG SBV einstimmig verabschiedet und zur Weitergabe freigegeben.
Soziale Dienste bieten aus unterschiedlichen Gründen Geldverwaltungskonten (Taschengeldkonten, Klientenkonten) für die von ihnen betreuten Hilfesuchenden an. Nachfolgend werden Empfehlungen für die Führung dieser Konten aus Sicht der Schuldnerberatung ausgesprochen. Auslöser für diese Empfehlungen ist der ab 01.07.2010 geänderte Schutz für Guthaben auf Konten (§ 850 k ZPO). Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie und ob das Guthaben auf solchen Konten vor einer etwaigen Pfändung geschützt werden kann.
Der Artikel von Martin Langenbahn beschäftigt sich mit den psychischen und physischen Auswirkungen der Überschuldung und entwickelt Beratungsstrategien, um diesem Phänomen zu begegnen.
Nach der Beratungsaufnahme von Ratsuchenden in die soziale Schuldnerberatung und dem ersten persönlichen Kontakt, gegebenenfalls einem längeren Erstgespräch, ist in den Fällen, in denen eine gründliche Haushaltsanalyse durchzuführen ist, meist auch schon eine Existenzsicherung notwendig gewesen. Es sind in der Regel die Fälle, in denen wir als Überschuldungsursache "unwirtschaftliche Haushaltsführung" oder "Missverhältnis Kredit-Einkommen" feststellen.
Seit 2011 bietet die Schuldnerberatung des Kreisdiakonieverbandes Ostalbkreis eine Gruppenberatung "InsO-Kurs" zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs und anschließeßendem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Ein Kurs mit bis zu sechs Schuldnern/Innen wird von einer hauptamtlichen Schuldnerberaterin und bis zwei Ehrenamtlichen begleitet. Ein Kurs dauert ca. vier Monate und sieht fünf feste Termine á 2 Stunden vor.
Die BAG-SB bietet seit Januar 2009 unter der Adresse www.meine-schuldnerberatung.de eine kostenfreie Plattform für die persönliche Onlineberatung als Zugangsberatung zur Schuldnerberatung an. Das Angebot wird jährlich von ca. 1.500 - 2.000 Ratsuchenden in Anspruch genommen, ca. 100 Beratungsstellen, die ausschließlich kostenfreie Beratung anbieten, sind beteiligt.
Nach erfolgreichem Abschluss des einjährigen Fortbildungsseminars "Systemische Handlungsmodelle in der Schuldnerberatung" stellt Frank Schneemilch seine Abschlussarbeit vor. Er war bereits seit einigen Jahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig und hatte den Wunsch, neue Sichtweisen auf den Beratungsvorgang und die Interaktion zwischen Berater und Klient kennen zu lernen. Der systemische Beratungsansatz war ihm völlig neu und erschien ihm am Anfang der Ausbildung allzu "exotisch".
In einem von ihm "Kompendium" (= kurzer Abriss) genannten Aufsatz geht Nicolas Mantseris der Frage nach, wie und bis zu welcher Tiefe ein Berater die tatsächlichen Ursachen/Auslöser für eine Überschuldung erkennen kann und muss. Hintergrund für seine Untersuchungen sind die aus seiner Sicht mangelhaften Statistiken und die noch fragwürdigeren Interpretationen der darin enthaltenen Daten. "Da die Ursachen derzeit bundesweit statistisch ausgewertet und veröffentlicht werden, gestalten die beteiligten Schuldnerberater mit jeder individuellen Zuordnung das gesellschaftliche Bild von Überschuldung mit." (S.5) Dabei bezieht er sich z.B. auf die politischen Diskussionen über "Niedrigeinkommen", Sozialleistungsniveau und die Regelsätze.
Seit Mai 2007 bietet die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart an einem Nachmittag in der Woche eine direkte Beratung im Jobcenter für überschuldete junge Erwachsene (U 25) an. Der Zugang erfolgt über die jeweiligen Fallmanager, zwei Kolleginnen der ZSB führen im wöchentlichen Wechsel diese Beratung durch. Die Klienten bekommen für diese Nachmittage feste Termine mitgeteilt.