Der AK InkassoWatch hat auf Aufforderung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" abgegeben und auf seiner Webseite veröffentlicht. Stellungnahme des AK InkassoWatch und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zum Referentenentwurf eines "Gesetzes…

Die Teilnehmer der Veranstaltungsreihe „Beratungsmethoden in der Sozialen Schuldnerberatung“ waren sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche Mitarbeiter verschiedener Schuldnerberatungen. Wir gehen davon aus, dass wir als ehrenamtliche Mitarbeiter zum Teil andere Vorstellungen und Erwartungen an die Fortbildungsreihe hatten als hauptamtliche Mitarbeiter und bei der Umsetzung neben der individuellen Auswahl der Themen wahrscheinlich auch mit anderen Schwerpunkten arbeiten werden.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder beklagt, dass Schuldner- und Insolvenzberatung stark verrechtlicht wurde mit dem Fokus auf die reine Schuldenregulierung. Probleme der Ratsuchenden, die zum Teil ursächlich für die Schuldenentstehung waren, werden teils aus Kapazitätsgründen, teils jedoch auch aus mangelndem theoretischen Wissen in Beratungsmethoden nicht aufgegriffen. In 2017 und 2018 fand erstmals eine vom Diakonischen Werk Württemberg organisierte Fortbildung zu Beratungsmethoden in der Sozialen Schuldnerberatung statt. Referent war Prof. Dr. Harald Ansen, der an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg lehrt und forscht.

In der Fortbildung „Beratungsmethoden in der Sozialen Schuldnerberatung“ sprach Prof. Dr. Ansen immer wieder von der Wichtigkeit der Orientierung der Beratung an der Lebenswelt des Ratsuchenden* und der Anschlussfähigkeit der Beratungsergebnisse im Alltag des Ratsuchenden. Zunächst konnte ich mit diesen Aussagen nicht viel anfangen, sie schienen mir augenscheinlich. Doch über die Fortbildungsdauer hinweg wurde mir klar, dass hierin die Grundlage für die Beratung liegt und es keineswegs in der Ausführung der Beratung immer selbstverständlich ist und gut gelingt.

In der Beratung kommt es häufig vor, dass neben dem Schuldner auch Dritte dem Gespräch beiwohnen. Oft sind es die Partner, häufig auch kleinere Kinder, für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden konnte. Nach der Begrüßung beschäftigen sich die Kinder mit Malen, Bausteinen oder Smartphone, während der/die Schuldnerberater/in mit dem Elternteil über Wege aus der Überschuldung berät. Manchmal ist die Stimmung in den Beratungsgespräch beim überschuldeten Elternteil gedrückt und auch wenn die Kinder die Inhalte des Gesprächs nicht nachvollziehen können, spüren sie doch die Emotionen der Eltern.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 17.04.2018 den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 veröffentlicht. Das Ministerium räumt unter Bezugnahme auf das Gutachten und im weiteren Gesetzgebungsverfahren u.a. ein, dass im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten…

Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. bietet seit 2006 im zweijährigen Abstand mit den Finanzkompetenzbörsen „FinKom“ ein Treffen zur Präsentation aktueller und neuer Präventionsprojekte an. Diese Veranstaltung hat sich als ein Aushängeschild in der Präventionslandschaft etabliert. Mit der 7. FinKom möchten wir nun eine „Nachdenkpause“ anbieten, eine Reflexion. Bei…

Wer kennt diese Angebote nicht, die für viele Überschuldete oft der scheinbar letzte Ausweg sind. Doch in den allermeisten Fällen stecken hinter diesen Angeboten nur kühl kalkulierende Geschäftsleute, die an der Not der Überschuldeten verdienen wollen. Man sollte daher diese Angebote äußerst kritisch prüfen.

Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell, einfach und ko­sten­günstig einen vollstreckbaren Titel gegen den/die Schuldner/in zu erlangen. Außerdem macht der Vollstreckungsbescheid die Forderung praktisch unanfechtbar und verhindert eine eventuell sonst eintretende Verjährung des Anspruchs.

Eine kleine Änderung: Einkommen des Kindes, z.B. in Form der Ausbildungsvergütung reduziert den Unterhaltsvorschuss und sollte daher sofort gemeldet werden! Das schrieb ich zu Recht. Aber: Tritt im Falle eines solchen Einkommens eine Überzahlung ein, ist das unterhaltsberechtigte Kind verpflichtet, die Leistung zurückzuzahlen. Auch ich ging von einer…

Nach § 4 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) beginnt die Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren…