Zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen der Ampel-Koalition hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) an die Verhandler*innen aus den drei beteiligten Parteien gewandt. „Jetzt ist die Zeit zu handeln“, so Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB. „Die zukünftige Bundesregierung trägt – wie auch die Beteiligten in den Kommunen und Ländern…

Die Teilnehmer der Veranstaltungsreihe „Beratungsmethoden in der Sozialen Schuldnerberatung“ waren sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche Mitarbeiter verschiedener Schuldnerberatungen. Wir gehen davon aus, dass wir als ehrenamtliche Mitarbeiter zum Teil andere Vorstellungen und Erwartungen an die Fortbildungsreihe hatten als hauptamtliche Mitarbeiter und bei der Umsetzung neben der individuellen Auswahl der Themen wahrscheinlich auch mit anderen Schwerpunkten arbeiten werden.

In der Beratung kommt es häufig vor, dass neben dem Schuldner auch Dritte dem Gespräch beiwohnen. Oft sind es die Partner, häufig auch kleinere Kinder, für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden konnte. Nach der Begrüßung beschäftigen sich die Kinder mit Malen, Bausteinen oder Smartphone, während der/die Schuldnerberater/in mit dem Elternteil über Wege aus der Überschuldung berät. Manchmal ist die Stimmung in den Beratungsgespräch beim überschuldeten Elternteil gedrückt und auch wenn die Kinder die Inhalte des Gesprächs nicht nachvollziehen können, spüren sie doch die Emotionen der Eltern.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 17.04.2018 den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 veröffentlicht. Das Ministerium räumt unter Bezugnahme auf das Gutachten und im weiteren Gesetzgebungsverfahren u.a. ein, dass im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten…

Wer kennt diese Angebote nicht, die für viele Überschuldete oft der scheinbar letzte Ausweg sind. Doch in den allermeisten Fällen stecken hinter diesen Angeboten nur kühl kalkulierende Geschäftsleute, die an der Not der Überschuldeten verdienen wollen. Man sollte daher diese Angebote äußerst kritisch prüfen.

Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell, einfach und ko­sten­günstig einen vollstreckbaren Titel gegen den/die Schuldner/in zu erlangen. Außerdem macht der Vollstreckungsbescheid die Forderung praktisch unanfechtbar und verhindert eine eventuell sonst eintretende Verjährung des Anspruchs.

Eine kleine Änderung: Einkommen des Kindes, z.B. in Form der Ausbildungsvergütung reduziert den Unterhaltsvorschuss und sollte daher sofort gemeldet werden! Das schrieb ich zu Recht. Aber: Tritt im Falle eines solchen Einkommens eine Überzahlung ein, ist das unterhaltsberechtigte Kind verpflichtet, die Leistung zurückzuzahlen. Auch ich ging von einer…