5. September 2009

Christine Schulta vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisvergand Nürtingen, stellt in ihrem Beitrag fest, dass man im europäischen Ausland in den dortigen Insolvenzverfahren eine eventuell kürzere Verfahrenslaufzeit mit immens hohen Kosten für Anwalt, Gericht und Wohnung und mit einer Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens bezahlen muss.

Die Restschuldbefreiung in Deutschland ist nicht schnell und nur bei Erfüllung einiger Pflichten zu erreichen. Aber sie ist ohne die Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland zu erlangen, sie kann auch bei Vermögenslosigkeit und unpfändbarem Einkommen erreicht werden.

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