3. Januar 2020

Am 15.10.2019 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos veröffentlicht.

Selten bringt eine das Bankrecht betreffende Materie Banker, Verbraucherschützer und Wissenschaftler in fast einhelliger Kritik zusammen“, so die Initiatoren eines Aufrufs „Stoppt die Bürokratisierung durch das P-Konto-Fortentwicklungsgesetz!“ Georg Bitter, Hugo Grote und Lutz G. Sudergat sowie zahlreiche weitere Unterzeichner*innen fordern darin die Bundesregierung auf, sich auf eine „wirkliche Diskussion mit Praxis und Wissenschaft einzulassen“. Die „zweifelsfrei dringend benötigte Gesetzesreform“ dürfe „keinesfalls in der vorgelegten Form“ verabschiedet werden, sondern müsse „grundlegend“ überarbeitet werden.

Insbesondere fordern die Untrerzeichner*innen:
  • eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Entwurfs, vor allem die ersatzlose Streichung der Regelung zur Fortsetzung des Pfändungsschutzes beim Kontenwechsel (§ 850m ZPO-E),
  • die Vereinfachung des Pfändungsschutzes bei debitorischen Konten (§ 901 ZPO-E),
  • eine Reduzierung der überzogenen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten (§ 908 ZPO-E) bei gleichzeitiger Vereinfachung der Vorschriften,
  • einen Stopp des unklaren Nebeneinanders von codierter Erklärung und Bescheinigung, stattdessen Freistellung von Sozialleistungen und Verpflichtung der Sozialleistungsträger (§ 903 Abs. 1 ZPO-E),
  • einen Automatismus bei der Einrichtung von P-Konten bei einer eingehenden Pfändung.