22. Juli 2020

Julia Schlembach, Diakonisches Werk Baden

Am 23. März 2020 wurde der Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) vom BMJV veröffentlicht.

Sie finden ihn hier:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Pfaendungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz.html

Neben durchaus positiven Entwicklungen, wie bspw. der Möglichkeit des Pfändungsschutzes für Gemeinschaftskonten oder der Ausweitung des Aufrechnungsschutzes bei überzogenen Konten, steht der Entwurf in der Kritik, weil die Regelungen des P-Kontos fast nur noch für Expert*innen verständlich sind.

Bei der LAG Hamburg werden die Hauptänderungspunkte aufgeführt mit Links zu den bisherigen Entwicklungsschritten:

Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) beschlossen

Im Juni wurde über den Entwurf im Bundestag debattiert.

Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) erreicht Bundestag

Interessant ist die Seite vom Deutschen Bundestag zur Aussprache zu Neuregelungen beim Pfändungsschutz- und Basiskonto:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-pfaendungsschutz-konto-701076

U.a. ist die interessante und unterhaltsame Aussprache im Wortlaut hier nachzulesen:

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19165.pdf#P.20607

Einige Zitate:

CDU: „…es verwundert mich sehr, dass Sie in Bezug auf Überschuldung ausgerechnet das Thema „Moral Hazard“ ansprechen und damit dem Hohen Hause zumindest mittelbar kundtun, dass Menschen, die überschuldet sind, selbst schuld seien. Das ist nicht unser Menschenbild. Ich will Ihnen ausdrücklich widersprechen.“

„Wichtig ist aber, dass wir (…) auf der anderen Seite auch all diejenigen unterstützen, die diesen Menschen helfen: Das sind die Schuldnerberatungen von staatlichen, aber auch von karitativen und kirchlichen Organisationen. Das darf man bei dieser Gelegenheit erwähnen.“

FDP: „Auch das Institut für Finanzdienstleistungen e. V., iff, sieht das Gesetz grundsätzlich positiv, aber Nachbesserungsbedarf im Detail. Seitdem sind nunmehr über vier Jahre vergangen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition. Vier Jahre, in denen nichts passiert ist, um die Situation Betroffener zu verbessern. Der geplante verbesserte Schuldnerschutz wird nun für viele zu spät kommen. Die Weiterentwicklung des Kontopfändungsschutzrechts ist also mehr als überfällig. Es ist, wie nicht nur das iff nun schreibt, davon auszugehen, dass gerade die Coronakrise zu einer wachsenden Überschuldung in der Bevölkerung führt.“

Die Linke: „Als verbesserungswürdig sehen wir die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen an. Hier entscheidet sich, wie viel jemand auf seinem Konto zur Verfügung hat. Beziehen Partner von Betroffenen Sozialleistungen, kann eine Lücke zwischen Pfändungsschutz und Sozialleistung entstehen, insbesondere wenn die Sozialleistung in der Höhe schwankt. So müssen in sogenannten Patchworkpartnerschaften die Schuldner für ihre Partner und deren Kinder einstehen, dürfen dies aber zwangsvollstreckungsrechtlich nicht zu ihren Gunsten geltend machen. Das Widersinnige ist, dass dann wiederum die Sozialleistungsträger mit staatlichen Mitteln einspringen müssen – verwaltungstechnisch ein unnötiger Aufwand
und für Menschen in solchen Lebenssituationen eine große Belastung. Wir Linken sind uns einig, dass das Gesetz hier dringend nachgebessert werden muss.“

B90/Grüne zum gleichen Thema: „Neben diesen positiven Punkten gibt es aber leider immer noch eine Reihe von offenen Baustellen. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Jemand ist vor der Pfändung für seinen Partner oder seine Partnerin und deren Kinder aus einer früheren Beziehung unterhaltspflichtig. Nach der Pfändung wird aber so getan, als gäbe es diese Verpflichtung nicht mehr. Dem Schuldner wird nur sein persönliches pfändungsfreies Existenzminimum zugebilligt und kein einziger Euro mehr für die Familie. Es ist doch widersinnig, dem Schuldner etwas wegzunehmen, was anschließend der Staat über die sozialen Sicherungssysteme wieder ausgleichen muss. Das ist nicht nur ein Widerspruch zwischen Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht, das geht auch völlig an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Da müssen wir dringend nachbessern.“

Die Drucksachen 19/19850 und 19/19537 wurden zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.