22. September 2020

Am 16.9.2020 fand die öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) statt, in der es um Verbesserungen im Inkassorecht ging. Verbraucherschützer und Schuldnerberater sehen in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/20348) keine Verbesserung der aktuellen Situation für Verbraucher. Die Inkasso-Branche hält ihn für unausgewogen.

Als Sachverständige waren von Seiten der Schuldnerberatung bzw. Verbraucherschutz geladen Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Jäckle,  als Mitglied und Vertreter des Arbeitskreises InkassoWatch, Birgit Vorberg von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (und ebenfalls Mitglied im AK InkassoWatch), Thomas Seethaler von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (auch Mitglied im AK) und Florian Stößel vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Sie stellten fest, dass der Regierungsentwurf nicht geeignet sei, die Verbrauchersituation zu verbessern. Der Entwurf würde vor allem die Interessen der Inkassobranche schützen und enthalte „mehr Schatten als Licht“. Sie forderten u.a. eine effektive Inkassoaufsicht zu schaffen. Dem Gesetzesentwurf fehle es an Einfachheit, Klarheit und Eindeutigkeit. Er werde an entscheidenden Stellen von den wirtschaftlichen Interessen der Inkassobrance geleitet damit Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können.

Den ganzen Bericht finden Sie über den nachfolgenden Link