30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Der Basiszins ist ein variabler Zinssatz, der zur Bewertung von Kapitaldienstleistungen dient. Er wird von der Deutschen Bundesbank nach Vorgabe durch die Europäische Zentralbank immer zum 01. Januar und zum 01. Juli neu berechnet.

Der Basiszins dient als Berechnungsgrundlage für den Verzugszins (Verzug).

Der Basiszins beeinflusst aber auch das Zinsniveau, zu dem Banken Kredite vergeben oder Spareinlagen verzinsen.