3. Januar 2023

Thomas Seethaler

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im August 2021 beim Hanseatischem Oberlandesgericht eine Musterfestellungsklage gegen die EOS Investment GmbH eingereicht (siehe dazu unsere Mitteilung).

Mit dieser Klage will der vzbv der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben.

EOS Investment GmbH kauft Forderungen anderer Unternehmen sowie der Otto-Group und beauftragt anschließend die EOS DID mit dem Inkasso. Sowohl EOS Investment GmbH als auch EOS DID gehören selbst zur Otto-Group. Nach Ansicht des vzbv dürfen die beiden EOS-Unternehmen keine Inkassokosten fordern, da sie demselben Konzern angehören. Indem die Unternehmen sich gegenseitig beauftragen, treiben sie die Kosten für säumige Schuldner künstlich in die Höhe.

Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen ersten mündlichen Verhandlungstermin festgesetzt:

Donnerstag, 13.4.2023, 11 Uhr, Saal 224 (Quelle).

Betroffene können bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung – also bis 12.4.2023 inkl. – Ansprüche anmelden (vgl. § 608 ZPO). Mehr auch unter www.musterfeststellungsklagen.de/eos