24. Juli 2017

Seit 1. Juli 2017 ist RiAG a. D. Rudolf Voß neuer Ombudsmann des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter VID. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Im Konfliktfall mit Insolvenzverwaltern können sich Gläubiger und auch Schuldner an den Ombudsmann des VID wenden. Dies jedoch nur dann, wenn der Verwalter Mitglied des VID ist. Mit dem Ombudsmann kann über ein Formular Kontakt aufgenommen werden.