7. Februar 2025

Neue Anträge sind nun auch im Jahr 2025 möglich

Ursprünglich lediglich auf zwei Jahre konzipiert, ist der Energiefonds der evangelischen sowie der katholischen Kirche eine gute Unterstützungsmöglichkeit für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen.


Für den Fonds werden die gesamten Kirchensteuereinnahmen verwandt, die durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zusätzlich zugeflossen waren. Innerhalb der Laufzeit des Fonds 2023 bis 2024 wurden die Gelder – zumindest in Baden-Württemberg – in sehr unterschiedlichem Umfang abgerufen. Deshalb gibt es vielerorts auch im aktuellen Jahr noch die sehr gute Möglichkeit, diese zu beantragen.


Der Energiefonds hilft ganz konkret mit Beihilfen für Energiebedarfe. Es wird z.B. bei der Begleichung von Jahresabrechnungen, bei gestiegenen Abschlägen sowie ebenfalls bei notwendigen Brennstoffeinkäufen unterstützt. Bei Antragstellern im Bürgergeld- und Sozialhilfebezug werden grundsätzlich nur Stromkosten berücksichtigt.
Ob die Hilfen am jeweiligen Wohnort der hilfesuchenden Person noch verfügbar sind, kann bei den betreffenden kirchlichen Wohlfahrtsverbänden (Caritas oder Diakonie) vor Ort erfragt werden. An gleicher Stelle kann in der Folge dann auch die Antragstellung erfolgen.

Bislang ist diese Form der Hilfe noch für das Jahr 2025 vorgesehen und endet aller Voraussicht nach mit Ablauf dieses Kalenderjahres.


www.energiefonds-kirche.de
26.10.2022 Kirchensteuer auf Energiepreispauschale (elk-wue.de)
www.caritas-stuttgart.de/hilfe-beratung/energiefonds/energiefonds